Rechtsprechung
   OVG Bremen, 08.06.2022 - 3 LD 151/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30410
OVG Bremen, 08.06.2022 - 3 LD 151/21 (https://dejure.org/2022,30410)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.06.2022 - 3 LD 151/21 (https://dejure.org/2022,30410)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 3 LD 151/21 (https://dejure.org/2022,30410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,30410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstpflichtverletzung; Postnachfolgeunternehmen; Verhältnismäßigkeit; Vorgesetzter; Weisungsbefugnis

  • rechtsportal.de

    Entfernung einer Postbeamtin aus dem Beamtenverhältnis im Disziplinarverfahren wegen Verstoßes einer Dienstanweisung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

    Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2022 - 3 LD 151/21
    Die Bundesanstalt ist erst nach Abschluss des gesamten Verfahrensganges vor Einreichung der Disziplinarklageschrift bei Gericht einzuschalten (BVerwG, Urt. v. 22.06.2006 - 2 C 11/05, juris Rn. 22).

    Ein endgültiger Vertrauensverlust im Sinne dieser Vorschrift ist eingetreten, wenn die Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände ergibt, dass der Beamte auch künftig seinen Dienstpflichten nicht nachkommen wird oder die Ansehensschädigung nicht wiedergutzumachen ist (BVerwG, Urt. v. 22.06.2006 - 2 C 11/05, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2022 - 3 LD 151/21
    Hingegen ist das Sammeln einzelner Dienstpflichtverletzungen über einen längeren Zeitraum, um sodann im Wege einer Gesamtschau die schärfsten Disziplinarmaßnahmen - die Entfernung aus dem Dienst oder die Aberkennung des Ruhegehalts - zu verhängen, unzulässig (BVerwG, Urt. v. 15.11.2018 - 2 C 60/17 -, BVerwGE 163, 356 -370, Rn. 21, 31, 32).
  • BVerwG, 05.07.2010 - 2 B 121.09

    Disziplinarrecht: Schweres Dienstvergehen im Sinne des § 13 Abs. 2 BDG;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2022 - 3 LD 151/21
    Der endgültige Verlust des Vertrauens im Sinne von § 13 Abs. 2 BDG ist anzunehmen, wenn aufgrund der prognostischen Gesamtwürdigung auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wiedergutzumachen (BVerwG, Beschl. v. 05.07.2010 - 2 B 121/09, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.08.2009 - 2 AV 3.09

    Soll Vorschriften - Beweisaufnahme - Disziplinarklage - Äußerung - gerichtliches

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2022 - 3 LD 151/21
    Die Vorschrift steht damit in einem Spannungsverhältnis zu der gleichfalls bestehenden Pflicht, den disziplinarrechtlich relevanten Sachverhalt umfassend zu ermitteln (§ 21 Abs. 1 BDG ) und dem Beamten, gegen den ermittelt wird, die Möglichkeit zur Äußerung zu geben (§ 30 Satz 1 BDG ; vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.08.2009 - 2 AV 3/09 juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 2 B 10.16

    Verletzung des Kernbereichs der Beamtenpflichten eines bei der privaten

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2022 - 3 LD 151/21
    Das Vertrauen der Bevölkerung in eine ordnungsgemäße Dienstausübung der Berufsbeamten ist unabhängig von der Organisationsform der Beschäftigungsstelle und der rechtlichen Qualifizierung der konkreten Tätigkeit zu schützen (BVerwG, Beschl. v. 23.02.2017 - 2 B 10.16, BeckRS 2017, 106009 Rn. 8, beck-online).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 39.22

    Disziplinarklage gegen einen vorläufig vom Dienst enthobenen Beamten eines

    Dies ist aber nur dann möglich, wenn zuvor alle Verfahrensabschnitte einschließlich des Beteiligungsverfahrens abgeschlossen sind; erst dann sind die Akten und der Entwurf der Klageschrift der Bundesanstalt vorzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 11.05 - Buchholz 235.1 § 34 BDG Nr. 2 Rn. 22 m. w. N.; OVG Bremen, Urteil vom 8. Juni 2022 - 3 LD 151/21 - juris Rn. 81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht